13. Mai 2020 admin

Lücken und Tücken im System

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Besteuerung des Essens auf Ihrem Tisch gemacht? Wir als Gastronomen tun das täglich. Denn es ist schon ziemlich eigenartig: Ein entspanntes Essen im Sitzen, beispielweise in einem gemütlichen Brauhaus wie dem Webster, kostet 19% Mehrwertsteuer, beim Fast Food zum Mitnehmen werden dagegen nur 7% fällig.

Verwenden wir bei unseren Außer-Haus-Buffets ökologisch sinnvolles Mehrweggeschirr, fallen 19% an, bei Einweggeschirr 7%. Beim frischen Salat im Restaurant werden 19% berechnet, beim plastikverpackten Salat im Supermarkt nur 7%. Das Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim wird mit 19% beaufschlagt, in der Uni-Mensa jedoch mit 7%.

Ok – bei der Mehrwertsteuer gibt es einen reduzierten Steuersatz, um Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel günstig zu halten. Aber gerade dann wäre es konsequent, den reduzierten Steuersatz auf Essen einzuführen, unabhängig davon, wie es zubereitet, wo es gekauft und wie es gegessen wird. So halten es übrigens schon jetzt 17 andere EU-Staaten.

Es ist eine Frage unserer Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Restaurants und Gasthäuser. Und nicht zuletzt zeigt sich so Wertschätzung für die regionale Küche, die frische Zubereitung und die zahlreichen „öffentlichen Wohnzimmer“. Also beispielsweise für ihr sympathisches Brauhaus am Dellplatz.

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