Traditionell steht der 23. April in jedem Jahr ganz im Zeichen des Bieres. Am 23. April 1516 verkündete der bayerische Herzog Wilhelm IV. auf einem Landständetag in Ingolstadt das Reinheitsgebot für Bier.
Im Lauf der Zeit sind die Menschen auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen. Bier sollte ein besonderer Geschmack verliehen werden, es sollte haltbarer gemacht werden. Doch mit den Experimenten und gewagten Zutaten sollte von Stund an Schluss sein. Schluss mit Kräutern für die Würze, mit Ruß für Dunkelbier, mit Kreidemehl, um sauer gewordenes Bier wieder genießbar zu machen, mit Stechapfel und Fliegenpilz für den besonderen Kick. Von da durften nur Wasser, Malz und Hopfen verwendet werden. Die sich im Verlauf der Gärung vermehrende Hefe wurde zu dieser Zeit als Produkt der Bierbereitung angesehen, nicht als bedeutende Zutat. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Bieres sicherzustellen.
Das Reinheitsgebot gilt als eine der ältesten Lebensmittelverordnungen der Welt. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe, keine Konservierungsstoffe. Und das wird mit dem „Tag des Deutschen Bieres“ gefeiert. Auch im Webster heben wir am 23. April unsere Gläser und sagen nachdrücklich: „Prost – und auf die nächsten 500 Jahre!“