Warum heißt es eigentlich in der Fastenzeit so gerne: Flüssiges bricht Fasten nicht? Die Geschichte dazu erfahrt ihr in einer neuen Folge von Websters Bierwissen!
Der Legende nach gelang es cleveren deutschen Mönchen vor einigen Jahrhunderten, dem Papst in Rom eine ganz offizielle Erlaubnis für das Biertrinken in der ansonsten streng einzuhaltenden Fastenzeit abzuringen. Das Bier, das dem Obersten Hirten für die „Freigabe“ kredenzt wurde, schmeckte allerdings scheußlich –durch den langen Transport aus deutschen Landen über die Alpen nach Rom war es bereits sauer geworden. Doch gerade damit wurde der Nachweis erbracht, dass dieses Getränk ganz offensichtlich nur der wahrhaftigen Buße diente. Der päpstliche Segen wurde dementsprechend erteilt.
In der Heimat des Bieres wurde dann natürlich ganz trefflich und wohlschmeckend gebraut. Aufgrund der Fastenzeit standen besonders nahrhafte Biere hoch im Kurs – in der Regel Bockbiere mit 16% Stammwürze und über 6 Vol% Alk. oder Doppelböcke mit einer Stammwürze über 18 % (Grad Plato) und über 7 Vol% Alk.
Damit sind wir dann auch wieder hier im Ruhrpott, wo man gerne mal sagt: „Das Bisschen, was ich esse, kann ich auch trinken“.
Frohes Fasten allerseits!
